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Historie der Fährpreisentwicklung
1) Im Jahre 2001 gibt die Stadtverkehr Lübeck GmbH in einem Schreiben an einen Bewohner des Priwalls Folgendes bekannt: „In den Jahren 1980 und 1992 wurde im Rahmen von Steuerprüfungen festgestellt, dass die Fährgeldfreiheit für Dauerbewohner des Priwalls umsatzsteuerlich einen Eigenverbrauch und körperschaftssteuerlich eine verdeckte Gewinnausschüttung an die Hansestadt Lübeck als Gesellschafter der Stadtverkehr Lübeck GmbH darstellt.“ Die Quelle gibt die Stadtverkehr Lübeck GmbH nicht an.
2) Im gleichen Schreiben teilt die Stadtverkehr Lübeck GmbH weiter mit: „In Verhandlungen mit den Finanzbehörden wurde … 1995 erreicht, dass steuerlich ein Preisnachlass für die Priwall-Dauerbewohner in Höhe von 70 % akzeptiert wurde… Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat dann jedoch entschieden, den Preisnachlass für die Priwall-Dauerbewohner nicht auf 70 %, sondern auf 90 % der Regeltarife festzusetzen.“ Das wurde vom Lübecker Finanzamt wieder als verdeckte Gewinnausschüttung angesehen.
3) Ferner teilt die Stadtverkehr Lübeck GmbH im gleichen Schreiben weiter mit: „Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung … sind für das Jahr 2002 die Ausgleichszahlungen der Hansestadt Lübeck an die Stadtverkehr Lübeck GmbH gestrichen worden.“ Diese betrugen 420.000 DM, und waren erforderlich, um eine verdeckte Gewinnausschüttung zu vermeiden.
4) Im Jahre 2002/2003 beschloss die Lübecker Bürgerschaft für die Dauerbewohner der Halbinsel Priwall einen Sondertarif einzuführen. Dieser sollte auf 10 % der Regeltarife festgeschrieben werden. Der Bürgermeister hatte den Auftrag, dieses umzusetzen. Die Stadtverkehr Lübeck GmbH kam diesem Auftrag jedoch nicht nach, auch weil sich zwischenzeitlich steuerrechtliche Probleme ergeben hatten, die für die Entscheidung über mögliche Tarifermäßigungen von erheblicher Bedeutung waren. Das Lübecker Finanzamt war nämlich im Rahmen einer Betriebsprüfung bei der Stadtverkehr Lübeck GmbH zu der Auffassung gelangt, dass jede Tarifermäßigung für Lübecker als verdeckte Gewinnausschüttung zu werten und daher von der Stadtverkehr Lübeck GmbH zu versteuern sei. Die Lübecker Bürgerschaft hat angesichts der neuen steuerrechtlichen Entwicklung die Aussetzung des Beschlusses vom 24. Januar 2002 beschlossen.
Fazit: 1) In der Vergangenheit hat es seitens der Hansestadt Lübeck Zuwendungen an die Stadtverkehr Lübeck GmbH gegeben, damit die Dauerbewohner des Priwalls zu günstigen Tarifen die Fähre nutzen konnten.
2) Obwohl das Finanzamt einem Preisnachlass in Höhe von 70 % auf die Regeltarife zugestimmt hätte, wurde dieses von der Bürgerschaft nicht weiter verfolgt!
3) Die im Jahre 2002/2003 von der Bürgerschaft schon beschlossene Maßnahme, dass die Priwalldauerbewohner nur noch 10 % des Regeltarifs zahlen sollten, wurde ausgesetzt. Das heißt aber, wenn die „verdeckte Gewinnausschüttung“ vom Tisch wäre, könnte diese Aussetzung von der Bürgerschaft zurückgenommen werden. Hierzu bedarf es dann lediglich eines Antrages.
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